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© 2010 Klaus Albert Maier
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Der Ehevertrag – ein Instrument der Vernunft |
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Geschrieben von: Rechtsanwältin Richter, Fachanwältin für Familienrecht
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Montag, den 15. März 2010 um 15:37 Uhr |
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Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten der Paare, die sich während der intakten Ehe, aber insbesondere nach einer Trennung oder gar Scheidung ergeben. So finden sich gesetzliche Regelungen zu verschiedenen Unterhaltsarten, zur Vermögensauseinandersetzung, zum Namensrecht, zum Zugewinn, zum Versorgungsausgleich und vieles mehr. Die Rechtsprechung konkretisiert zudem die gesetzlichen Vorgaben.
Mit einem Ehevertrag können nun Paare -bis zu gewissen Grenzen- gesetzliche Regelungen modifizieren oder gar ausschließen. Damit kann mit einer ehevertraglichen Regelung der im Einzelfall bestehenden familiären und insbesondere wirtschaftlichen Situation individuell Rechnung getragen werden.
Häufig schließen Paare einen gesonderten Ehevertrag, um damit den Güterstand der Zugewinngemeinschaft auszuschließen. Damit erfolgt kein Ausgleich des während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten, indem der Ehepartner mit dem höheren eigenen Gewinn die Hälfte seines Mehrbetrages dem anderen abgeben muss. Insbesondere bei Selbständigen , die womöglich im Falle der Scheidung keinen wirtschaftlichen Schiffsbruch erleiden möchten, ist dieser Weg empfehlenswert.
Insbesondere aber nach der Unterhaltsreform 2008 ist es in vielen Fällen bedeutsam geworden, auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt zu treffen. Dies empfiehlt sich vor allem für Paare, bei denen ein Partner erwerbstätig sein soll und der andere die Hauhaltsführung und die Kindererziehung übernehmen soll. Aber auch für erwerbstätige Paare mit hohen Einkommensunterschieden.
Vor der Entscheidung eines Ehevertrages, insbesondere dessen konkreten Inhalts sollte jeder Partner nicht nur die gesetzlichen Regelungen kennen, sondern vor allem auch die Grenzen deren Abänderbarkeit, die die Rechtsprechung vorgibt. Über sinnvolle Regelungsmöglichkeiten beraten Rechtsanwälte, vorzugsweise Fachanwälte für Familienrecht und Notare.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch beim Seminar „Der Ehevertrag – damit Sie wissen was Sie tun!“ jeweils um 19:00Uhr , M\S\L Maier Rechtsanwälte , Wilhelmstr. 12, 70182 Stuttgart. Termine im Jahr 2010 bitte telefonisch erfragen. Teilnahme ist aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl nur nach vorheriger Anmeldung unter 0711 1642421 möglich.
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